Titandioxid ist nicht nur das am häufigsten hergestellte und verwendete Pigment weltweit, sondern auch das aktuell am meisten diskutierte.
Als unsere (potentiellen) Kunden möchten wir Ihnen mit dieser dreiteiligen Artikelserie über den aktuellen Stand der Titandioxid-Problematik einen Überblick geben und informieren. Unsere Informationen beziehen wir direkt aus Materialien vom Verband der Mineralfarben-Industrie e.V.
Sollten Sie bzw. Ihre Produkte direkt von der Titandioxid-Problematik betroffen sein, rufen Sie uns gerne an (+49 5130 3799 99)! Mit unserem breit aufgestellten Produktportfolio sind wir in der Lage Ihnen auch andere Präparationsformen anzubieten, um z.B. Themen des Arbeitsschutzes bei einem CMR eingestuften Pulver zu umgehen. Darüber hinaus diskutieren wir gerne ggf. mögliche alternative Rezeptierungen mit Ihnen.
Die jährliche Produktionsmenge von Titandioxid (Ti02) liegt bei ca. 7,2 Millionen Tonnen (Stand 2016). Durch die große Bedeutung von Titandioxid für die Pigment- und Füllstoffindustrie und die breiten Anwendungsbereiche sind eine Vielzahl an Produkten von der Einstufung direkt oder indirekt betroffen.
Frage 1: Was sind die Bedenken und sind sie berechtigt?
Zu Titandioxid gibt es eine ganze Reihe an Studien, da es häufig stellvertretend für eine ganze Stoffklasse untersucht wurde. Die beobachteten Effekte sind somit auch nicht spezifisch für diesen einen Stoff, sondern beruhen auf allgemeinen Wirkungsweisen, den sogenannten allgemeinen Partikeleffekten. Von besonderem Interesse dabei ist immer wieder die inhalative Aufnahme, also die Aufnahme feiner Stäube über die Lunge, da dabei in der Lunge Effekte durch solche PSLTs beobachtet werden können. Beim Arbeiten mit solchen Stäuben sind somit grundsätzlich Vorsichtsmaßnahmen zu treffen! Dies ist jedoch nicht automatisch mit einer oralen Aufnahme z. B. mit der Nahrung oder der dermalen Aufnahme bspw. über eine Creme zu vergleichen, bei der keine Effekte festgestellt werden können.
Genau aus diesem Grund haben wir in Deutschland sehr strenge Staubgrenzwerte für die Verarbeitung von Partikeln, um Arbeiter vor solchen allgemeinen Partikeleffekten zu schützen. Dabei werden beispielsweise die Arbeitsplätze überwacht und Maßnahmen zur Einhaltung des Staubgrenzwerts (Luftfilterung, Absaugungsanlagen etc.) ergriffen. Als Endkonsument bzw. Verbraucher kommt man jedoch mit solchen Stäuben gar nicht erst in Berührung.
In den angeführten Tierversuchen werden hingegen hohe Staubelastungen bewusst herbeigeführt, um gezielt die auftretenden Effekte beobachten zu können. Häufig wird versucht eine sog. „Lungenüberladung“ oder einen „Überladungseffekt“ hervorzurufen, der die Gefährdung durch Titandioxid nachweisen soll. Experten sind sich jedoch einig, dass solche hohen punktuellen Belastungen am Arbeitsplatz ausgeschlossen sind. Hinzu kommt, dass die Reinigungsmechanismen zwischen verschiedenen Tierarten, an denen Titandioxid in Tierversuchen getestet wurde, unterschiedlich sind: Ratten können zum Beispiel nicht husten, um ihre Lunge bei hohen Staubbelastungen zu schützen. Die Studienergebnisse können somit nicht 1:1 auf den Menschen übertragen werden.
Frage 2: Wo wird Titandioxid überall verwendet?
Titandioxid ist das am häufigsten eingesetzte Pigment weltweit! Es kommt in großen Mengen in technischen Anwendungen wie Farben und Lacken, Kunststoffen, Fasern und Papier zum Einsatz. Darüber hinaus wird es gerne in Kosmetika, Lebensmitteln, Pharmazeutika sowie Emaille und Keramik verwendet.
Titandioxid besticht mit sehr guten Eigenschaften: Es ist äußerst lichtbeständig, hat einen hohen Brechungsindex und ein sehr hohes Lichtstreuvermögen. Es besitzt daher aus koloristischer Sicht das höchste Deckvermögen aller Weißpigmente, ebenso ein hervorragendes Aufhellvermögen gegenüber farbigen Medien. Spezielle Formen von Titandioxid werden als UV-Filter oder als Photokatalysatoren eingesetzt.
Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es derzeit keine angemessene Alternative für den Einsatz von Titandioxid.
Frage 3: Gibt es denn wirklich gar keine Alternativen zu Titandioxid?
Jein. Es gibt neben Titandioxid natürlich einige andere Verbindungen, die bereits als Weißpigment zum Einsatz kommen. Jedoch können diese nach aktuellem Kenntnisstand nicht mit den hervorragenden Eigenschaften von Titandioxid mithalten und es nicht 1:1 ersetzen. Zum Beispiel können Zinksulfite, Lithoponen (Zinksulfid / Bariumsulfat), Zinkoxid oder Calciumcarbonat als Weißpigment verwendet werden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass auch diese Pigmente unlösliche Pulver sind.
Es scheint sicher zu sein, dass um das gleiche Farbergebnis zu bekommen, bei einer Neuformulierung einer Fabrezeptur deutlich mehr Aufwand und Ressourcenverbrauch im Zusammenhang mit diesen Alternativen einhergehen.
Frage 4: Wie kam es überhaupt zu dem Dilemma?
„Frankreich reichte im Jahr 2016 den Vorschlag ein, Titandioxid als Karzinogen (Kat. 1) beim Einatmen einzustufen. Das zuständige, wissenschaftliche Gremium zur Beurteilung des Gefährdungspotentials RAC stimmte dem Vorschlag Frankreichs nicht zu. Es wird jedoch anerkannt, dass inerte Stäube unabhängig von der chemischen Zusammensetzung aufgrund allgemeiner Partikeleffekte durchaus problematisch beim Einatmen sein können. Daraus wurde eine Einstufung für Titandioxid als Krebsverdachtsstoff (Kat. 2) abgeleitet. Die EU-Kommission hat nun trotz massiver Proteste seitens der Mitgliedsstaaten, der Industrie und von NGOs am 04. Oktober 2019 entschieden, Titandioxid in Pulverform als einen „Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung durch Einatmen“ zu klassifizieren. Zur Begründung wird die RAC-Bewertung herangezogen. Somit ist die von der EU Kommission gewählte Einstufung gemäß CLP-Verordnung das falsche Instrument, da diese nur stoffspezifische (intrinsische) Effekte beschreiben soll. Stattdessen hätte eine Lösung über die Harmonisierung der allgemeinen Staubgrenzwerte in der EU angestrebt werden müssen, wie viele Industrieverbände und einige Mitgliedsstaaten wie Deutschland gefordert haben.“ (Verband der Mineralfarben-Industrie e.V. – FAQ-Broschüre „Folgen der Einstufung von Titandioxid-Pulvern“ – Stand: Januar 2020).
In unserem nächsten Beitrag geht es weiter!
Sie haben noch andere Fragen, was Titandioxid angeht? Schauen Sie auch in unseren anderen aktuellen Artikeln vorbei oder kontaktieren Sie uns direkt!
Wir helfen Ihnen gerne mit unserem Know-How weiter! Informieren Sie sich unter https://rhdgmbh.com/habich-farben/ über unsere angebotenen Produkte oder rufen Sie uns einfach an unter +49 5130 3799 99 !
Quelle: Verband der Mineralfarben-Industrie e.V. – FAQ-Broschüre „Folgen der Einstufung von Titandioxid-Pulvern“ – Stand: Januar 2020
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